Neue Beitragsbemessungsgrenzen 2026: Rechenbeispiele und Umsetzung
Für zahlreiche Agenturen und ihre Mitarbeitenden steigen ab 2026 die Sozialversicherungskosten, obwohl die Beitragssätze gleich bleiben sollen. Der Grund: Die Beitragsbemessungsgrenzen klettern kräftig nach oben. Für euch als Agentur bedeutet das: höhere Personalkosten, mehr Aufwand in der Lohnabrechnung und vor allem jede Menge Gesprächsbedarf mit eurem Team. Denn eure gut verdienenden Mitarbeitenden werden sonst überrascht sein, wenn im Januar plötzlich weniger Netto vom Brutto übrig bleibt. Und manche, die bisher privat oder freiwillig versichert waren, werden wieder versicherungspflichtig. Zeit, euch vorzubereiten!
Inhalt
Was sind Beitragsbemessungsgrenzen?
Was bedeuten Jahresarbeitsentgeltgrenzen?
Was bedeutet das für eure Agentur?
So kommunizierst du mit deinem Team
Was sind Beitragsbemessungsgrenzen?
Bevor wir in die Details gehen, kurz zur Erklärung: Die Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) legen fest, bis zu welchem Betrag das Arbeitsentgelt zur Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge herangezogen wird. Der Teil des Gehalts, der darüber liegt, bleibt beitragsfrei.
Ein Beispiel:
Eure Senior Art Directorin verdient 5.800 Euro im Monat. In der Kranken- und Pflegeversicherung werden 2025 nur 5.512,50 Euro für die Beitragsberechnung berücksichtigt. Die restlichen 287,50 Euro sind beitragsfrei.
Beitragsbemessungsgrenzen 2026: Das ändert sich konkret
| Versicherungszweig | 2026 | 2026 | Anstieg |
| Kranken- und Pflegeversicherung | 5.512,50 € mtl. / 66.150 € jährl. | 5.812,50 € mtl. / 69.750 € jährl. | +300 € mtl. / +3.600 € jährl. |
| Renten- und Arbeitslosenversicherung | 8.050 € mtl. / 96.600 € jährl. | 8.450 € mtl. / 101.400 € jährl. | +400 € mtl. / +4.800 € jährl. |
| Knappschaftliche Rentenversicherung | 9.750 € mtl. / 117.000 € jährl. | 10.400 € mtl. / 124.800 € jährl. | +650 € mtl. / +7.800 € jährl. |
Wichtig: Seit 2025 gibt es keine Unterscheidung mehr zwischen Ost und West. Die Werte gelten einheitlich für ganz Deutschland.
Wenn wir jetzt wieder das Beispiel eurer Senior Art Directorin nehmen, wird ab 2026 ihr komplettes Gehalt für die Kranken- und Pflegeversicherung herangezogen - also knapp 300 Euro mehr. Das bedeutet höhere Beiträge für sie und für euch als Arbeitgeber:innen.
Auf die Berechnungen der Renten- und Arbeitslosenversicherung haben die neuen Beitragsbemessungsgrenzen in diesem Fall hingegen keinen Einfluss. Die wurden schon vorher auf ihr komplettes Brutto fällig.
Jahresarbeitsentgeltgrenzen: Höhere Hürden für die private oder freiwillig gesetzliche Krankenversicherung
Außerdem steigen ab dem 1. Januar 2026 die Jahresarbeitsentgeltgrenzen (JAEG). Sie definieren, bis zu welchem Einkommen deine Beschäftigten pflichtversichert sind. Ab dann können sie sich entscheiden, ob sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben oder in eine private Krankenversicherung wechseln.
Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt von 66.600 Euro auf 77.400 Euro – ein Sprung von 10.800 Euro. Das bedeutet: Wer 2026 in die private Krankenversicherung wechseln möchte, muss künftig mehr verdienen.
Jahresarbeitsentgeltgrenzen 2025 und 2026
| Grenze | 2025 | 2026 | Anstieg |
| Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze | 5.550 € mtl. / 66.600 € jährl. | 6.450 € mtl. / 77.400 € jährl. | +900 € mtl. / +10.800 € jährl. |
| Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze | 5.550 € mtl. / 66.600 € jährl. | 5.550 € mtl. / 66.600 € jährl. | unverändert |
Was bedeutet das für eure Agentur?
1. Höhere Personalkosten für gut verdienende Mitarbeitende
Für Beschäftigte, deren Gehalt über den alten Beitragsbemessungsgrenzen liegt, steigen die Sozialversicherungsbeiträge. Und zwar für beide Seiten, denn die tragt ihr ja jeweils zur Hälfte.

Rechenbeispiel Kranken- und Pflegeversicherung:
- Senior Art Directorin mit 5.800 € Bruttogehalt
- 2025: Beiträge werden aus 5.512,50 € berechnet
- 2026: Beiträge werden aus 5.812,50 € berechnet
- Differenz: 287,50 € mehr Bemessungsgrundlage
- Bei einem KV-Beitragssatz von 14,6 % plus durchschnittlichen 1,7 % Zusatzbeitrag = 16,3 %
- Mehrkosten pro Monat: ca. 49 € (davon zahlt ihr als AG ca. 24,50 €)
Das klingt erstmal nach nicht viel, aber hochgerechnet auf ein Jahr und mehrere betroffene Mitarbeitende summiert sich das schnell.
2. Der Wechsel in die PKV wird teurer
Siehe oben: Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt auf 77.400 Euro.
Wenn ihr neue Senior-Positionen besetzt und Kandidat:innen mit PKV-Wunsch habt, müsst ihr die neuen Grenzen bei der Gehaltsverhandlung berücksichtigen.
3. Manche Mitarbeitende werden automatisch wieder versicherungspflichtig
Jetzt wird es heikel: Einige eurer Angestellten, die aktuell knapp über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen und sich privat krankenversichert haben, rutschen durch die Anhebung der Grenze möglicherweise wieder in die Versicherungspflicht.
Beispiel: Eine Führungskraft verdient 75.000 Euro im Jahr. Das liegt 2025 über der Grenze von 66.600 Euro. Sie hat sich für die private Krankenversicherung entschieden.
Die neue Grenze 2026 liegt bei 77.400 Euro – das Gehalt liegt jetzt darunter. Das bedeutet: Die Führungskraft wird zum 1.Januar 2026 automatisch versicherungspflichtig.
Sehr wahrscheinlich jedenfalls, außer sie ist schon sehr lange freiwillig versichert. Denn hier kommt die besondere Jahresarbeitsgrenze ins Spiel. Moment, was?
Die besondere JAEG gilt für Beschäftigte, die bereits am 31. Dezember 2002 privat krankenversichert waren. Eine Art Bestandsschutz, nachdem die Grenze 2003 sprunghaft angestiegen war und viele Versicherte hätten wechseln müssen. Diese Grenze bleibt bei 66.600 Euro. Für diese Gruppe ändert sich also nichts – sie bleiben versicherungsfrei.
Was ihr als Agentur jetzt tun müsst
Schritt 1: Betroffene Mitarbeitende identifizieren (umgehend)
Geht eure Gehaltsliste durch und markiert alle Angestellten, die:
- Zwischen 66.600 Euro und 77.400 Euro verdienen
- Aktuell privat oder freiwillig gesetzlich versichert sind
- Über den neuen Beitragsbemessungsgrenzen liegen
Profi-Tipp: Vergesst nicht, variable Gehaltsbestandteile, Boni und Sachbezüge einzurechnen. Sie zählen nämlich auch zum Jahresarbeitsentgelt.
Schritt 2: Rechtzeitig informieren (bis November 2025)
Spätestens im Herbst müsst ihr die betroffenen Mitarbeiter:innen informieren. Das ist nicht nur eine rechtliche Pflicht, sondern auch eine Frage des guten Miteinanders. Niemand freut sich über unangenehme Überraschungen im Januar.
Was ihr kommunizieren solltet:
- Die konkreten Zahlen: Wie viel mehr wird abgezogen?
- Die Fristen: Bis wann müssen Entscheidungen getroffen werden?
- Die Optionen: Welche Möglichkeiten gibt es?
Schritt 3: Befreiung von der Versicherungspflicht erklären
Mitarbeitende, die wieder versicherungspflichtig werden, können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Dafür müssen sie bei ihrer Krankenkasse einen Antrag stellen.
Wichtig: Diese Befreiung ist unwiderruflich. Macht eure Beschäftigten unbedingt auf die Konsequenzen aufmerksam. Wer sich befreien lässt und später doch zurück in die GKV möchte, hat meist Pech gehabt.
Frist: Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht gestellt werden – also bis spätestens 31. März 2026.
Schritt 4: Meldungen vorbereiten
Wenn Mitarbeiter:innen den Versicherungsstatus wechseln, müsst ihr das korrekt melden. Das klingt kompliziert, aber mit der richtigen Vorbereitung ist es machbar.
Bei Wechsel von versicherungsfrei zu versicherungspflichtig:
Abmeldung beim bisherigen Versicherungsunternehmen:
- Meldegrund: 32 (Ende der Versicherungsfreiheit)
- Beitragsgruppe bei freiwilliger GKV: 9111
- Beitragsgruppe bei PKV: 0110
Anmeldung bei der neuen Krankenkasse:
- Meldegrund: 12 (Beginn des Beschäftigungsverhältnisses bzw. der Versicherungspflicht)
- Beitragsgruppe: 1111 (pflichtversichert)
Bei Wechsel von versicherungspflichtig zu versicherungsfrei:
Abmeldung bei der bisherigen Krankenkasse:
- Meldegrund: 32 (Ende der Versicherungspflicht)
- Beitragsgruppe: 1111
Anmeldung beim neuen Versicherungsunternehmen:
- Meldegrund: 12
- Beitragsgruppe bei freiwilliger GKV: 9111
- Beitragsgruppe bei PKV: 0110
Wichtig:
Die Meldegründe und Beitragsgruppen sind komplex. Ein Fehler kann zu Rückfragen der Krankenkassen führen und Ärger verursachen. Lieber zweimal prüfen oder eure Steuerberatung bzw. euren Lohnbüro-Dienstleister einbeziehen.
Schritt 5: Abrechnungssoftware checken (bis Dezember 2025)
Prüft rechtzeitig, ob eure Lohnsoftware die neuen Werte bereits implementiert hat. Nichts ist ärgerlicher als falsche Abzüge im Januar, weil die Software noch mit den alten Grenzen rechnet.
Checkliste für die Software-Prüfung:
- Sind die neuen BBG für KV/PV hinterlegt?
- Sind die neuen BBG für RV/AV hinterlegt?
- Sind die neuen JAEG eingetragen?
- Funktioniert die automatische Statusprüfung?

Die Kommunikation mit eurem Team
Gespräche mit betroffenen Mitarbeitenden führt ihr am besten in Einzelgesprächen. Das Thema ist zu komplex und persönlich für eine allgemeine Info per E-Mail.
Was ihr vorbereiten solltet:
- Individuelle Berechnungen: Wie viel mehr wird konkret abgezogen?
- Übersicht der Optionen: Was kann die Person tun?
- Fristen: Bis wann muss entschieden werden?
- Hinweis auf Kündigung: Wenn das Teammitglied von der privaten in die gesetzliche Krankenkasse wechselt, muss die private Versicherung gekündigt werden!
- Ansprechpartner:innen: Wo gibt es weitere Beratung?
Wichtig: Ihr dürft keine Empfehlung aussprechen, ob jemand sich befreien lassen oder in die GKV zurückkehren soll. Das ist eine sehr individuelle Entscheidung, die von Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand, Familienplanung und finanzieller Situation abhängt.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wann treten die neuen Beitragsbemessungsgrenzen in Kraft?
Die neuen Beitragsbemessungsgrenzen gelten ab dem 1. Januar 2026. Ihr solltet spätestens im Dezember 2025 sicherstellen, dass eure Lohnsoftware aktuell ist, damit die erste Abrechnung im Januar korrekt läuft.
Um wie viel steigen die Beitragsbemessungsgrenzen 2026?
Die Kranken- und Pflegeversicherung steigt von 5.512,50 Euro auf 5.812,50 Euro monatlich (+300 Euro). Die Renten- und Arbeitslosenversicherung erhöht sich von 8.050 Euro auf 8.450 Euro monatlich (+400 Euro).
Warum steigen die Beitragsbemessungsgrenzen 2026?
Die Berechnung erfolgt aufgrund gesetzlicher Regelungen, anknüpfend an die Lohn- und Gehaltsentwicklung im Jahr 2024. Mit der Fortschreibung wird sichergestellt, dass sich Versicherte entsprechend der Lohnentwicklung an der Finanzierung der Sozialversicherung beteiligen. Auch die Renten werden jährlich angepasst.
Welche Beschäftigten sind von den höheren Grenzen betroffen?
Betroffen sind alle Angestellten, deren Gehalt über den bisherigen Beitragsbemessungsgrenzen liegt. In Agenturen sind das typischerweise Senior-Positionen, Geschäftsführer:innen und erfahrene Spezialist:innen mit Gehältern ab etwa 5.500 Euro monatlich.
Was bedeutet die Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze konkret?
Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt von 66.600 Euro auf 77.400 Euro jährlich. Das bedeutet: Wer 2026 von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln möchte, muss mindestens 77.400 Euro verdienen. Gleichzeitig können Mitarbeitende, die zwischen diesen beiden Werten liegen, plötzlich wieder versicherungspflichtig werden.
Werden meine Mitarbeitenden automatisch versicherungspflichtig?
Nicht automatisch bei allen. Versicherungspflichtig werden nur Beschäftigte, die zwischen der alten Grenze (66.600 Euro) und der neuen Grenze (77.400 Euro) verdienen und nicht unter die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze fallen. Letztere gilt für Personen, die bereits vor 2003 privat versichert waren.
Bis wann muss ich betroffene Beschäftigte informieren?
Spätestens im November 2025 solltet ihr alle betroffenen Mitarbeitenden informieren. Sie brauchen ausreichend Zeit, um sich beraten zu lassen und Entscheidungen zu treffen. Das gilt besonders, wenn sie wieder versicherungspflichtig werden und überlegen, einen Befreiungsantrag zu stellen.
Was ist ein Befreiungsantrag und bis wann muss er gestellt werden?
Angestellte, die durch die neuen Grenzen wieder versicherungspflichtig werden, können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Der Antrag muss bei der zuständigen Krankenkasse innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht gestellt werden, also bis spätestens 31. März 2026. Wichtig: Diese Befreiung ist unwiderruflich.
Muss die private Krankenversicherung gekündigt werden, wenn Mitarbeitende wieder pflichtversichert werden?
Ja. Das geht ohne Einhaltung von Kündigungsfristen zum Beginn der Krankenversicherungspflicht. Bis zum 31. März 2026 sogar rückwirkend zum 1. Januar 2026. Dafür sind deine Beschäftigten selbst verantwortlich, du solltest sie aber darauf hinweisen.
Wichtig: Wer nicht kündigt, bleibt parallel zur gesetzlichen Versicherung auch privat versichert – und zahlt für beides!
Welche Meldefristen muss ich als Arbeitgeber:in beachten?
Bei einem Wechsel des Versicherungsstatus müsst ihr die entsprechenden Meldungen zum Jahreswechsel vornehmen. Plant die Ab- und Anmeldungen bei den Krankenkassen für Januar 2026 ein. Verwendet dabei die korrekten Meldegründe (32 für Ende, 12 für Beginn) und Beitragsgruppen (1111 für pflichtversichert, 9111 für freiwillig versichert, 0110 für privat versichert).
Was passiert, wenn die Software nicht aktuell ist?
Dann werden im Januar 2026 falsche Beträge abgezogen – entweder zu wenig (was ihr später nachzahlen müsst) oder zu viel (was eure Mitarbeiter:innen verärgert und Korrekturen erfordert). Prüft eure Lohnsoftware unbedingt im Dezember 2025, ob die neuen Werte hinterlegt sind.
Wie viel mehr kostet mich die Erhöhung als Arbeitgeber:in?
Das hängt davon ab, wie viele Mitarbeitende über den Grenzen verdienen. Pro betroffener Person zahlt ihr bei der Kranken- und Pflegeversicherung etwa 24,50 Euro mehr pro Monat (bei 300 Euro höherer Bemessungsgrundlage). Hochgerechnet aufs Jahr und über mehrere Mitarbeitende können das schnell mehrere tausend Euro sein.
Was kann ich tun, um die Mehrbelastung abzufedern?
Ihr könnt die Situation nutzen, um eure Benefits zu überdenken: Jobrad, betriebliche Altersvorsorge, Essensgutscheine oder Homeoffice-Zuschüsse erhöhen das Netto, ohne die Sozialabgaben so stark zu belasten. Das ist auch gut fürs Employer Branding.
Darf ich meinen Mitarbeitenden raten, was sie tun sollen?
Nein. Ihr dürft keine Empfehlung aussprechen, ob jemand sich befreien lassen oder in die GKV zurückkehren soll. Das ist eine höchst individuelle Entscheidung. Verweist eure Angestellten an unabhängige Berater:innen wie Verbraucherzentralen oder Versicherungsmakler:innen.
Was muss ich bei variablen Gehaltsbestandteilen beachten?
Boni, Provisionen und Weihnachtsgeld zählen zum Jahresarbeitsentgelt. Vergesst nicht, diese einzurechnen, wenn ihr prüft, wer über oder unter den Grenzen liegt. Sonst kann es zu falschen Einschätzungen kommen.
Die steigenden Beitragsbemessungsgrenzen 2026 bedeuten Mehraufwand und höhere Kosten für eure Agentur. Aber mit der richtigen Vorbereitung und transparenter Kommunikation meistert ihr auch diese Herausforderung.
Wenn ihr Unterstützung bei der HR-Administration braucht: Bei summarum übernehmen wir gerne die Schnittstelle zum Steuerberater und/oder Lohnbüro sowie eine Vielzahl an Leistungen rund ums Personal, um euch den Rücken freizuhalten.
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