
Schneller, einfacher und nahezu papierlos: Mit der Umstellung des „Gelben Scheins“ auf die digitale Version der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) sollen die Vorgänge rund um die Krankschreibung erleichtert werden. Noch krankt es allerdings noch an der technischen Umsetzung. Doch Schritt für Schritt geht es voran. Ein Meilenstein wurde am 1. Juli erreicht, zum 1. Januar 2023 soll sie komplett umgesetzt sein. Was kann die eAU?
Wie lief es bislang mit der Krankschreibung?
Bislang war es so, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung den Patient:innen auf Papier ausgehändigt wurde – aufgrund der Optik heißt die Krankschreibung im Volksmund deshalb auch gern „Gelber Schein“. Der bestand aus einer Seite mit drei Durchschlägen: Einer verbleibt in der Arztpraxis, einer kommt in die eigenen Unterlage. Außerdem musste ein Exemplar an die Krankenkasse und eins an die Führungskraft oder Personalabteilung geschickt werden.
Mehr Informationen zum Thema Krankschreibung aus Sicht der Arbeitgeber:innen haben wir hier für Dich zusammengefasst.
Ganz schön aufwendiges Verfahren – gerade, wenn der eigene Zustand krankheitsbedingt gerade nicht so super ist. Hat ja auch nicht jeder Briefmarken zuhause herumliegen.
Wie ist eigentlich die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall geregelt? Das erfahrt ihr hier.
Was ändert sich durch die eAU?
Mit der elektronischen AU, die schrittweise seit dem 1. Oktober 2021 eingeführt wird, soll das jetzt einfacher werden. Die Arztpraxis übermittelt die Arbeitsunfähigungsbescheinigung elektronisch an die Krankenkasse, und diese schickt sie dann automatisch auch an den/die Arbeitgeber:in weiter. Weniger Papierkram, weniger Aufwand – tolle Sache! Allerdings auch mit technischen Hürden verbunden, denn um das umsetzen, brauchen die Praxen eine bestimmte Anbindung an ihre Software.
Kleiner Insider: Das Ganze soll es natürlich auch nicht für die Patient:innen einfacher machen, sondern ist Teil des (Achtung, tief Luftholen:) Bürokratieentlastungsgesetzes.
Wann startet die eAU?
Die Übermittlung an die Krankenkasse sollte bis Oktober 2021, die Weiterleitung an die Arbeitgeber:innen zum 1. Juli 2022 Standard sein. Doch keine technologische Neuerung ohne Kinderkrankheiten: Die technische Umsetzung in den Praxen erwies sich als schwieriger als geplant. Deshalb verzögert sich die bundesweite Einführung der eAU noch. Bis zum 1. Januar 2023 soll die digitale Krankschreibung den gelben Schein aber endgültig ersetzen.
Was ist mit der telefonischen Krankschreibung?
Am Gang in die Praxis ändert auch die eAU nichts. Hier heißt es noch analog, sprich persönlich, statt digital. Zwar gab es von 2020 bis 2022 zeitweise die Möglichkeit einer telefonischen Krankschreibung. Die Initiative war aber der Corona-Pandemie geschuldet:
Um volle Wartezimmer und lange Wartezeiten zu vermeiden und somit Arztpraxen und Patient:innen zu entlasten, reichte in dem Zeitraum ein Anruf bei der Ärztin oder dem Arzt. Jedenfalls, wenn es sich um „leichte Erkrankungen der oberen Atemwege“, also Husten, Schnupfen, Heiserkeit handelte. In dem Fall konnten Hausärzte und –innen eine telefonische Arbeitsunfähigkeit für die Dauer von bis zu sieben Tagen aussprechen. Sie konnte einmalig um bis zu sieben Tage verlängert werden. Doch im Zuge der sinkenden Infektionszahlen und milden Verläufen wurde diese Regelung zum 31. Mai 2022 aufgehoben.