Schneller, einfacher und nahezu papierlos: Mit der Umstellung des „Gelben Scheins“ auf die digitale Version der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) wurden die Vorgänge rund um die Krankschreibung erleichtert. Nach ein paar Kinderkrankheiten bei der technischen Umsetzung ging die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung am 1. Januar 2023 bundesweit an den Start. Was kann die eAU?
Wie lief es bislang mit der Krankschreibung?
Bislang war es so, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung den Patient:innen auf Papier ausgehändigt wurde – aufgrund der Optik heißt die Krankschreibung im Volksmund deshalb auch gern „Gelber Schein“. Der bestand aus einer Seite mit drei Durchschlägen: Einer verbleibt in der Arztpraxis, einer kommt in die eigenen Unterlage. Außerdem musste ein Exemplar an die Krankenkasse und eins an die Führungskraft oder Personalabteilung geschickt werden.
Mehr Informationen zum Thema Krankschreibung aus Sicht der Arbeitgeber:innen haben wir hier für Dich zusammengefasst.
Ganz schön aufwendiges Verfahren – gerade, wenn der eigene Zustand krankheitsbedingt gerade nicht so super ist. Hat ja auch nicht jeder Briefmarken zuhause herumliegen.
Wie ist eigentlich die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall geregelt? Das erfahrt ihr hier.
Was ändert sich durch die eAU?
Mit der elektronischen AU, die schrittweise seit dem 1. Oktober 2021 eingeführt wurde, gehört der Gelbe Schein mittlerweile der Vergangenheit an. Die Arztpraxis übermittelt die Arbeitsunfähigungsbescheinigung elektronisch an die Krankenkasse. Enthalten sind diese Informationen:
- Namen der oder des Versicherten
- Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit
- Datum, wann die Arbeitsunfähigkeit durch die Ärztin oder den Arzt festgestellt wurde
- Info, ob es sich um eine Erst- oder Folgemeldung handelt
- Info, ob es sich um einen (Arbeits-)Unfall oder eine Berufskrankheit handelt
- die Diagnose
Arbeitgeber:innen rufen die eAU dann über eine gesicherte und verschlüsselte Datenverbindung bei der Krankenkasse ab. Die Diagnose steht dann natürlich nicht dabei.
Weniger Papierkram – tolle Sache! Weniger Aufwand ist das allerdings nicht unbedingt. Denn der Abruf bei der Krankenkasse wird proaktiv und individuell für jeden Beschäftigten und den genauen Krankheitszeitraum durchgeführt. Einfach mal routinemässig jeden Monat einen Abruf zu starten, bringt also nichts. Das setzt voraus, dass die Mitarbeitenden ihre Personalabteilung oder ihre Vorgesetzen darüber informiert haben, dass eine Krankmeldung vorliegt.
Kleiner Insider: Das Ganze soll es natürlich auch nicht für die Patient:innen oder Arbeitgeber:innen einfacher machen, sondern ist Teil des (Achtung, tief Luftholen:) Bürokratieentlastungsgesetzes. Und das entlastet vor allem die Kassen.
eAU: Diese Ausnahmen gibt es
Ausnahmen bestätigen die Regel – das ist auch bei der digitalen Krankschreibung nicht anders. In diesen Fällen ist aktuell noch keine eAU möglich:
- wenn das Kind krank ist (Kinderkrankengeld)
- wenn die erkrankte Person privat krankenversichert ist
- oder wenn sie im Ausland erkrankt ist und die Bescheinigung dort ausgestellt wird
In diesen Fällen muss dann doch wieder Papier genutzt werden.
Was ist mit der telefonischen Krankschreibung?
Die ist wieder da! Wir erinnern uns: In den Pandemiejahren 2020, 2021 und 2022 gab es zeitweise die Möglichkeit einer telefonischen Krankschreibung, m volle Wartezimmer und lange Wartezeiten zu vermeiden und somit Arztpraxen und Patient:innen zu entlasten. Doch im Zuge der sinkenden Infektionszahlen und milden Verläufen wurde diese Regelung zum 31. Mai 2022 aufgehoben.
Seit Dezember 2023 ist es jedoch wieder möglich, sich telefonisch krankschreiben zu lassen. Das gilt jetzt sogar auch für Eltern, die eine Bescheinigung über die Erkrankung ihrer Kinder benötigen. Die Voraussetzungen dafür sind, dass die Patient:innen in der Praxis bekannt sind und keine schweren Symptome vorliegen. Bei Husten, Heiserkeit und Schnupfen reicht also allemal der Griff zum Telefon – und der lässt sich ja prima auch vom Bett aus tätigen.