Wer übernimmt eigentlich die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?

Wer übernimmt eigentlich die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?

Man hat’s nicht leicht, aber leicht hat’s einen: Irgendwann erwischt es uns alle, und wir müssen uns krank melden. Wenn es nur eine fette Erkältung oder eine Magenverstimmung ist, können wir uns glücklich schätzen und eine Woche später wieder am Schreibtisch sitzen. Doch es kann auch passieren, dass jemand länger ausfällt. Wie ist es dann eigentlich mit dem Gehalt geregelt? Wann sind Arbeitgeber:innen dafür zuständig, wann springt die Krankenkasse ein? Heute befassen wir uns mit der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Krank zu sein, ist schon schlimm genug. Noch schlimmer wird es, wenn Geldsorgen hinzukommen. Zum Glück ist das in Deutschland gut geregelt: Mitarbeiter:innen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Arbeit gehen können, werden weiter bezahlt. 42 Tage lang, sprich: sechs Wochen, übernehmen Arbeitgeber:innen das volle Gehalt. Das wird als Lohnfortzahlung oder auch Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bezeichnet und ist im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) geregelt. 

Alle Beschäftigten, also Voll- wie Teilzeitkräfte, Minijobber:innen oder studentische Aushilfen haben bei unverschuldeter Krankheit Anspruch auf Lohnfortzahlung

Das gilt für jede neue Erkrankung. Wenn die Kollegin also sechs Wochen mit einer Gürtelrose zuhause bleiben muss, eine Woche wieder arbeitet und sich dann bei einem Sturz über die Bordsteinkante einen Arm bricht, beginnen die sechs Wochen aufs Neue. 

Anders sieht es bei einer chronischen Krankheit aus. Fehlt jemand immer wieder mit der gleichen Diagnose, werden die Tage zusammengerechnet. Jedenfalls, wenn das innerhalb von sechs Monaten passiert. 

Wenn du jetzt über das „unverschuldet“ weiter oben gestolpert bist: Tja, das ist eine Gratwanderung. Eine Bronchitis ist ganz sicher unverschuldet. Aber wie sieht es mit einem Sportunfall in der Freizeit aus? Im ersteren Fall würde man sich als Arbeitgeber:in sicher kulant geben. Kann ja keiner verlangen, dass das Team sich in Watte packt. Wer allzu riskante Hobbies hat, beispielsweise auf Wettkampfebene boxt, oder gern mal in Kneipenschlägereien gerät, sollte dennoch aufpassen! Eventuell verweigert die Personalabteilung die Entgeltfortzahlung in diesem Fall. 

Bei Betriebsunfällen während der Arbeitszeit sieht es dagegen noch mal ganz anders aus. Damit befassen wir uns ein anderes Mal. 

Was passiert, wenn die Lohnfortzahlung nach 42 Tagen ausläuft?

Ab der siebten Woche übernimmt die Krankenkasse die Zahlungen. Ab dann fallen allerdings Abschläge an: Das Krankengeld beträgt 70 % des Bruttogehaltes, aber nicht mehr als 90 % des Nettogehaltes. Dafür wird es aber auch bis zu 72 Wochen lang bezahlt. Ist dann noch immer keine Rückkehr an den Arbeitsplatz möglich, geht die Angelegenheit weiter an die Rentenversicherung, die zunächst eine Reha anstreben wird; wenn auch das nicht hilft, greift die Erwerbsminderungsrente. 

Wichtig: Die automatische Zahlung des Krankengeldes trifft nur auf Mitarbeiter:innen zu, die gesetzlich pflichtversichert sind. Wenn jemand eine private Krankenversicherung gewählt hat oder freiwillig in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlt, ist dafür explizit eine Krankengeldversicherung erforderlich!

Neu im Job: Wer übernimmt dann die Lohnfortzahlung?

Was viele nicht wissen: Wer in den ersten vier Wochen im neuen Job krank wird, hat keinen Anspruch auf die Entgeltfortzahlung, sondern erhält für die Ausfalltage Krankengeld von der Krankenkasse. Das ist dann doppelt doof; da wird schon das Onboarding verpasst und dann gibt es auch noch weniger Geld. Ein trauriger Einstieg. 

Ohne gelben Schein geht nix

Naja, ehrlich gesagt, geht ohne gelben Schein schon eine ganze Menge, denn die gute alte Krankschreibung soll ja schon seit Oktober 2021 digital stattfinden. Nennen wir das Kind also beim richtigen Namen: Ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Schein) geht nichts. Egal, ob die bei euch bereits am ersten Krankheitstag oder erst nach drei Tagen erforderlich wird, muss sie bei der Krankenkasse eingereicht werden. Sonst gibt’s kein Krankengeld. 

Alles klärchen? Nein? Gern helfen wir dir auch bei frickeligen Themen wie diesen weiter – dafür haben wir schließlich unsere Human Resources-Expert:innen an Bord! Sprich uns gern an!

Beliebte Beiträge

Mindestlohn, Minijobs, Verpflegungs­­­­pauschale: Was ändert sich 2024?

Neues Jahr, neue Regeln – wie in jedem Jahr ändern sich auch dieses Jahr einige Gesetze und Verordnungen. Einige davon betreffen auch dich und deine Agentur. Was ändert sich 2024? Um dir die

Rechnung ins Ausland schreiben: Das musst du beachten

We are so international! Hier ein cooler Neukunde aus den Niederlanden, da ein Projekt aus Portugal. Nicht zu vergessen der Auftrag für die deutsche Niederlassung eines Schweizer Unternehmens, der

Gewinn steigern: Warum der Umsatz eigentlich egal ist.

Wenn nach Abschluss des Geschäftsjahres die Saison der Bilanzpressekonferenzen startet, beginnt in der Regel auch die Zeit der Superlative. Da werden zweistellige Umsatzsteigerungen verkündet und

Die Top 10 Mythen in der Buchhaltung

Die Buchhaltung ist eine Geschichte voller Missverständnisse. Wetten, dass du auch schon dem einen oder anderen Klischee oder Vorurteil aufgesessen bist? Vielleicht gelingt es uns, mit einigen

we are summarum: Triff Bernhard Probst!

Bernhard Probst, Gründer und Geschäftsführer von summarum, beginnt seine Karriere als Hotelfachmann im zarten Alter von 16 Jahren. Der Beginn einer prägenden Zeit - für seine signifikante