Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU): Alles, was Du zum Thema Krankschreibung als Arbeitgeber:in wissen musst

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU): Alles, was Du zum Thema Krankschreibung als Arbeitgeber:in wissen musst

Hust, schnief, keuch – wenn morgens das Telefon klingelt und solche Geräusche aus dem Hörer kommen, ist meistens klar: Hier meldet sich jemand krank. Tja, schnöf happens. Und das nicht nur zur Erkältungshochsaison. Mit der Krankschreibung ist so einiges verbunden. Wir haben für dich die wichtigsten Fragen und ihre Antworten darauf zusammengestellt. Übrigens: Der korrekte Ausdruck für die Krankschreibung ist übrigens Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, auch AU genannt. Aufgrund der doch etwas sperrigen Bezeichnung und der unbequem zu lesenden Abkürzung nutzen wir hier alle Begriffe alternierend. 

Ab wann kann ich eine Krankschreibung fordern?

Im Prinzip darfst du das schon am ersten Tag. Die Annahme, dass erst am dritten Tag eine AU vorgelegt werden muss, ist verbreitet, aber falsch. Letztlich liegt es an dir als Arbeitgeber:in, wie du das handhaben möchtest. Wie sehr vertraust du deinen Mitarbeiter:innen, dass sie eine 3-Tage-Regelung nicht ausnutzen (wir hoffen, sehr!)? Würdest du selber es als zumutbar oder als Zumutung empfinden, zum Arzt zu müssen, auch wenn es dir gerade richtig dreckig geht (und das ist ja vielen Krankheiten der Fall, denken wir nur an eine Lebensmittelvergiftung, die am ersten Tag am schlimmsten ist)? So oder so: Du musst dich entscheiden, denn an einer einheitlichen Regelung führt hier kein Weg vorbei. Gleiches Recht für alle, gleiche Pflichten für alle. 

Die eAU kommt – hier erfährst du alles zur elektronischen Krankschreibung

Muss ich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung akzeptieren?

Tatsächlich nicht. Das ist natürlich eine Gratwanderung. Aber wenn du das Gefühl hast, dass die AU nur vorgeschoben ist, darfst du die auch ablehnen. Warum sollten Arbeitgeber:innen das tun? Nun, wenn sich jemand besonders häufig am Freitag oder am Montag oder auch nach Betriebsfeiern oder nach dem Urlaub krank meldet, kann schon mal der Eindruck entstehen, dass es eher an der Unlust als an der Unfähigkeit liegen könnte. Der Umgang damit ist aber sehr sensibel. Wenn du den Verdacht hast, dass sich jemand aus deinem Team gern mal „eine Grippe nimmt“, sprich sie oder ihn behutsam, aber deutlich darauf an. Nicht immer ist es „Krankfeiern“. Dahinter können auch andere ernste Gründe liegen, wie zum Beispiel, dass die Person sich generell am Arbeitsplatz nicht mehr wohl fühlt. Dann müsst ihr gemeinsam Lösungen finden, wie ihr das ändern könnt. 

Darf ich fragen, warum jemand arbeitsunfähig ist? 

Um Himmels willen. Nein! Selbst, wenn euer Verhältnis noch so gut ist: Das geht dich nichts an. Viele Mitarbeiter:innen sagen es zwar von selber, wenn sie morgens anrufen, dass sie nicht kommen. Und bei einer fetten Erkältung hört man es ja sogar. 

Aber dazu sind sie keineswegs verpflichtet. Deshalb steht auf einer AU ja auch nie eine Diagnose. Und mach dir gar nicht erst die Mühe, die Codes darauf zu entschlüsseln. Wozu überhaupt? Verwende deine Energie lieber darauf, den Arbeitsplatz jedes einzelnen so angenehm wie möglich zu gestalten. Denn mit glückliche Mitarbeiter:innen verkleinerst du das Risiko mancher Krankmeldung. 

Ist eine Krankschreibung gleichbedeutend mit Kündigungsschutz?

Aus Arbeitnehmer:innensicht wäre das toll, aber dem ist nicht so. Anders als im Mutterschutz oder während der Elternzeit bringt eine Arbeitsunfähigkeit keinen Kündigungsschutz mit sich. Ganz im Gegenteil: Wenn die Fehltage sich häufen, darfst du das sogar als Grund für eine Kündigung nutzen. Bedingung dafür ist jedoch, dass jemand über mehrere Jahre mehr als sechs Wochen krankgeschrieben ist.

Auch hier ist natürlich Fingerspitzengefühl angesagt. Wenn jemand aus deinem Team chronisch krank ist, kann es wirtschaftlich natürlich erlaubt sein. Doch moralisch ist es sicher zweifelhaft, hier auch noch die finanzielle Existenzgrundlage zu entziehen. Dennoch: Ein Grund mehr für Angestellte, auf das „Krankfeiern“ zu verzichten. Es ist nicht nur unfair, den Kolleg:innen die Arbeit aufzuhalsen, sondern auch im höchsten Maße riskant. 

Welche Rechte und Pflichten hast du als Arbeitgeber:in im Zusammenhang mit dem Mutterschutzgesetz? Das haben wir hier für dich zusammengefasst – inklusive praktischer Checkliste zum Download.

Ist es ein Kündigungsgrund, wenn man trotz Krankschreibung das Haus verlässt?

Das ist leider auch ein weit verbreiteter Irrtum. Hier wird noch mal klar, warum der Begriff der Krankschreibung nicht korrekt ist, sondern es sich um eine Arbeitsunfähigkeit handelt. Und nur, weil jemand nicht fähig dazu ist zu arbeiten, muss sie oder er ja nicht ans Bett gefesselt oder in die Wohnung gesperrt werden.  

Es spricht überhaupt nichts dagegen, zum Einkaufen zu gehen oder einen Spaziergang zu machen. Selbst Sport oder andere Freizeitaktivitäten sind erlaubt – jedenfalls so lange sie den Heilungsprozess nicht verzögern. Naja, oder gegen Quarantäneregelungen verstoßen, aber das hat ja weniger mit der Arbeitsunfähigkeit, sondern mit dem Infektionsschutz und dem gesunden Menschenverstand zu tun. 

Darf ich abmahnen, wenn die Krankmeldung zu spät erfolgt?

Wir kennen das alle: Manchmal geht es uns wirklich so dreckig, dass wir einfach nur im Bett liegen und schlafen wollen, wenn wir krank sind. Da hast du sicher auch als Chef:in dafür Verständnis, dass der Griff des Tages eher zu, Fieberthermometer als zum Telefon geht. Dennoch: Die Krankmeldung muss vor Dienstbeginn erfolgen. Wenn das nicht der Fall ist und die Abmeldung erst am Nachmittag erfolgt, darfst du theoretisch eine Abmahnung aussprechen. Ist aber auch eher eine individuelle Entscheidung…

Stimmt es, dass Urlaubstage nachgeholt werden können, wenn jemand währenddessen krank war? 

Das ist tatsächlich so. Wenn jemand krank im Urlaub wird, gelten die betreffenden Tage als Kranktage und nicht als Urlaubstage. Denn der Urlaub ist als Erholungszeit gesetzlich vorgeschrieben. Und krank erholt es sich nun einmal nicht wirklich. Voraussetzung ist aber, dass auch während des Urlaubs eine Krankschreibung erfolgt. Nur gegen Vorlage einer AU oder einer vergleichbaren Bescheinigung, wenn die Person sich im Ausland aufhält, musst du die Tage wieder gutschreiben.  

Darf ich fordern, dass trotz Krankschreibung im Home Office gearbeitet wird?

Klar ist es ärgerlich, wenn ausgerechnet der Kreativdirektor oder die Copywriterin mitten in einer Pitchphase wegen Krankheit ausfällt. Dennoch: Nein, das darfst du nicht. Krank ist krank. Die einzige Ausnahme ist, dass es ihm oder ihr schneller wieder besser geht als gedacht. Sprich: Wenn sie oder er wieder fähig dazu ist zu arbeiten. In dem Fall heißt es sogar offiziell „back to work“.  

Entgegen der landläufigen Meinung braucht man dafür übrigens auch keine „Gesundschreibung“. Auch, dass während einer laufenden Krankschreibung die Unfallversicherung nicht greift, wenn was passiert, ist falsch. Jede:r Angestellte ist auch während der Arbeitsunfähigkeit unfall- und krankenversichert.

Wusstest du, dass wir außer Finanzen & Controlling, Assistenz und Office Management auch Services im Bereich der Human Resources anbieten? Nein? Dann wird es aber Zeit! Sprich uns gleich darauf an.

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