Nur noch bis zum 31.3.2022: Mit dem Corona-Bonus steuerfrei Danke sagen

Nur noch bis zum 31.3.2022: Mit dem Corona-Bonus steuerfrei Danke sagen

An niemandem geht die Corona-Pandemie spurlos vorbei. Klar, medizinisches Personal oder Menschen, die im Einzelhandel oder öffentlichen Dienst beschäftigt sind, haben besonders zu leiden. Doch auch Mitarbeiter*innen in anderen Branchen haben Federn gelassen. Der Corona-Bonus ist eine Prämie, mit denen sich Unternehmen bei ihren Teams für Mehraufwand und Durchhaltevermögen bedanken können – und das nicht nur in systemrelevanten Branchen. Bis zu einer bestimmten Höhe ist diese Zuzahlung steuerfrei. Allerdings gilt diese Regelung nur noch bis zum 31. März 2022. Wenn ihr eurem Team in der Agentur also noch etwas Gutes tun wollt, solltet ihr schnell sein. Die wichtigsten Fakten im Überblick.

Dein Team hat seit Pandemiebeginn einen besonders tollen Job gemacht? Vielleicht sogar mehr geleistet als in „normalen“ Zeiten und/oder echtes Durchhaltevermögen bewiesen? Dann ist die Corona-Prämie ein guter Anlass, um allen oder auch nur Teilen des Teams eine Wertschätzung in finanzieller Form zu vermitteln. 

Das Bundesfinanzministerium macht es Unternehmen etwas einfacher: Bis zu einer Summe von 1.500 Euro pro Person ist diese Sonderzahlung steuerfrei. „100-prozentigen Einsatz in dieser Zeit wollen wir 100-prozentig belohnen“, zitiert die Seite des Ministeriums Olaf Scholz, damals noch Bundesfinanzminister.

Nachdem die Förderung mehrfach in die Verlängerung ging, läuft sie nun zu Ende März 2022 endgültig aus. Heißt im Klartext: Die letzte Chance auf Auszahlung ist mit der Märzabrechnung. Wenn ihr noch keine oder nur anteilige Prämien ausgezahlt habt, wird es jetzt Zeit, dass ihr das Geschenk der steuerfreien Zahlung anschiebt. 

Welche Idee steckt hinter dem Corona-Bonus?

Ursprünglich sollte die Sonderzahlung die zusätzliche Arbeitsbelastung einiger Berufsgruppen ausgleichen. Hier geht es also um Menschen, die im öffentlichen Dienst tätig sind, beispielsweise in Behörden, Krankenhäusern, Schulen und Kitas oder auch bei der Feuerwehr oder Polizei. 

Doch mittlerweile ist klar, dass auch in vielen privatwirtschaftlichen Unternehmen eine zusätzliche Arbeitsbelastung in Folge der Pandemie bestand und noch immer besteht. Die Befreiung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträge soll es diesen Unternehmen erleichtern, die Zuschüsse aufzubringen. 

Muss die Corona-Prämie beantragt werden?

Nein. Beim Corona-Bonus, wie wir ihn hier beschreiben, handelt es sich um eine freiwillige, genehmigungsfreie Leistung eines Unternehmens. Sie braucht weder einen Antrag noch eine Bewilligung.

Einfach so mitnehmen ist allerdings auch keine Option: Im Falle einer Prüfung müsst ihr durchaus nachweisen, dass es einen Zusammenhang zwischen der Prämie und der COVID-Pandemie gibt. Dafür seid ihr als Arbeitgeber*in zuständig. 

Außerdem müsst ihr der Bonus auf der Gehaltsabrechnung und im Lohnkonto eindeutig kennzeichnen.

Welche Steuern fallen beim Corona-Bonus an?

Bis maximal 1.500 Euro ist die Zuzahlung steuerfrei – unabhängig davon, ob sie auf einen Schlag oder auf mehrere Monate aufgeteilt gezahlt wird. Entscheidend ist allerdings, dass die Prämie zusätzlich zum Gehalt gezahlt wird, nicht stattdessen. 

Auf alles, was über den Betrag von 1.500 Euro hinausgeht, fallen hingegen durchaus Steuern an.

Ist der Zuschuss sozialversicherungspflichtig?

Nein. So lange die Gesamtsumme nicht über 1.500 Euro liegt, fallen darauf auch keine Sozialversicherungsbeiträge an. Wenn die Zahlung darüber liegt, ist es wie bei der Steuer: Für alles on top fallen Beiträge für Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung für beide Seiten, Arbeitnehmer*in wie Arbeitgeber*in, an. 

Gibt’s außer Geld auch andere Möglichkeiten, eine Corona-Prämie zu zahlen?

Ja. Warengutscheine sind beispielsweise auch möglich. So hat es beispielsweise eine große deutsche Discounter-Kette gehandhabt. Nun sitzen deren Mitarbeiter*innen natürlich auch an der Quelle und kaufen vermutlich ohnehin in ihrer Filiale ein. Bevor ihr jetzt Amazon-Gutscheine oder Massagen für alle besorgt: Lieber fragen, was dein Team bevorzugt. Für viele ist nur Bares Wahres. Und das solltet ihr auch berücksichtigen. 

Was ist mit Teilzeitkräften und Minijobs?

Das Beschäftigungsverhältnis hat keine Auswirkungen auf die Zahlung, so lange es sich um Angestellte handelt. Bei geringfügig Beschäftigten, also Minijobs, gefährdet der Bonus die Verdienstgrenze nicht.

Einige von uns sind in Kurzarbeit – gehen die leer aus?

Nein, auch Mitarbeiter*innen, die in Kurzarbeit sind, können den Zuschuss erhalten. Sichert euch aber durch eine schriftliche Vereinbarung ab. Daraus muss klar hervorgehen, dass der Bonus eine „Beihilfe und Unterstützung zur Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise“ ist. Also am besten in genau diesem Wortlaut. 

Haben Kolleg*innen in Mutterschutz und Elternzeit Anspruch auf den Corona-Bonus?

Hier antworten wir mit einem klaren „kommt darauf an“. Die Sonderzahlung soll Mehrbelastungen oder finanzielle Einbußen durch die Pandemie auffangen und steht damit in direktem Zusammenhang mit der Corona-Krise. Wer also seit Januar 2020 in Elternzeit ist und währenddessen auch nicht in Teilzeit gearbeitet hat, hat keinen Anspruch darauf. Wenn eine Mitarbeiterin aber beispielsweise erst seit 2021 in Mutterschutz und Elternzeit ist und vorher durchaus besondere Herausforderungen hatte, kann das natürlich steuerfrei honoriert werden. 

Apropos Mutterschutz und Elternzeit: Wusstest du, dass du in Deiner Agentur schon Pflichten im Zusammenhang mit dem Mutterschutzgesetz hast, bevor eine deine Mitarbeiterin schwanger wird? Mach dich lieber schlau – hier geht es zu unserem Beitrag inklusive Checkliste, was du zu beachten hast.  

 

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