Jobrad? Ja, bitte! So steigt deine Agentur aufs Rad um

Als Agentur seid ihr ständig auf der Suche nach neuen Benefits, um eure Mitarbeitenden bei Laune zu halten. Kein Wunder, ihr seid nicht die einzigen, die scharf auf die besten Talente sind. Es gab Zeiten, da konnte man noch mit einem fancy Firmenwagen locken. Doch solche Statussymbole sind mittlerweile total 90er. Da haben wir den perfekten Tipp für euch: Sattelt um und bietet Diensträder an! Das entspricht dem Zeitgeist und eignet sich auch für Mitarbeitende unterhalb der Führungsebene. So gelingt der Umstieg aufs Jobrad. 

Radfahren ist einfach eine coole Fortbewegungsart. Sie ist gesund, umweltfreundlich und günstig. Und mal ehrlich, wer hat schon Lust, ständig verzweifelt nach einem Parkplatz zu suchen oder mal wieder an der Bushaltestelle oder am Bahnhof zu stranden, weil das öffentliche Verkehrsmittel nur noch von hinten zu bewundern war? Trotzdem düsen laut dem Statistischen Bundesamt nur neun Prozent der Deutschen mit dem Rad zur Arbeit. Gründe gibt's viele: Manche finden Radfahren zu anstrengend, anderen ist der Weg zu weit, das Wetter zu schlecht - oder es fehlt das passende Bike, denn gute Fahrräder sind teuer. 

Das Traumrad als Jobrad

Zumindest an letzterem kannst du etwas drehen. Denn mit einem Dienstfahrrad kannst du deinen Mitarbeitenden zu einem Traumrad verhelfen, das sie nicht nur zur Arbeit begleitet, sondern auch in ihrer Freizeit genutzt werden kann. Gleichzeitig bietest du ihnen ein attraktives Gehaltsextra - je nach Ausgestaltung sogar steuerfrei.

Dadurch wird auch ein Luxusbike erschwinglich: Durch das Dienstradleasing können deine Mitarbeitenden bis zu 40 Prozent im Vergleich zum Kauf sparen. 

Für dich als Arbeitgebende gelten sowohl die Anschaffungskosten als auch die laufenden Kosten wie Wartung oder Versicherungen als Betriebsausgaben.

Möglich macht’s das sogenannte Dienstwagenprivileg, das 2012 um Fahrräder, E-Bikes und Pedelecs mit einer Motorunterstützung bis 25 km/h erweitert wurde. Umweltfreundliche Verkehrsmittel sind nun einmal auch sehr im Sinne der Politik. Deshalb hat sie die Bemessungsgrundlagen sogar noch etwas attraktiver als beim Firmenwagen gestaltet. 

Gehaltsextra oder Gehaltsumwandlung: Wie hättet ihr es gern?

Diese Frage solltest du vor allem deinen Mitarbeitenden stellen. Denn die Auswirkungen auf das Nettogehalt und die Versteuerung sind recht unterschiedlich. Diese Möglichkeiten hast du:

Dienstrad als Gehaltsextra: So bleibt das Jobrad steuerfrei

Beim Jobrad als Gehaltsextra least du ein Fahrrad oder Pedelec, übernimmst die vollen Kosten und überlässt es deiner Mitarbeiterin oder deinem Mitarbeiter zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Gehalt. 

Es entsteht kein geldwerter Vorteil bei der privaten Nutzung. Somit muss auch nichts versteuert werden. Übrigens auch nicht für dich als Agentur: Für dieses Gehaltsextra fallen weder Lohnsteuer noch Lohnnebenkosten an. 

Dienstrad per Gehaltsumwandlung: Der geldwerte Vorteil wird besteuert

Bei dieser Variante behältst du die Leasingrate vom monatlichen Bruttogehalt ein. Das zu versteuernde Einkommen sinkt, dadurch zahlen deine Mitarbeitenden weniger Steuern und Sozialabgaben.

Allerdings müssen sie den geldwerten Vorteil versteuern, der durch die private Nutzung entsteht. Ähnlich wie bei einem Firmenwagen also - allerdings seit dem 1.1.2020 nur mit 0,25 Prozent statt 1 Prozent wie beim Dienstfahrzeug. Die Höhe ist also abhängig vom Beschaffungspreis des Fahrrads. Um hier keine krummen Summen zu generieren, wird der Kaufwert auf volle 100 Euro abgerundet. 

Wichtig: Darüber solltest du deine Mitarbeitenden informieren

Weniger Sozialabgaben spielen auch dir in die Karten, denn dadurch sparst du Lohnnebenkosten. Für deine Mitarbeitenden bedeuten weniger Sozialabgaben allerdings auch weniger Einzahlungen in die Rentenkasse sowie eine geringere Berechnungsgrundlage für Arbeitslosen- oder Elterngeld. Es handelt sich hier um eher kleine Summen, dennoch: Im Sinne einer fairen Kommunikation mit deinem Team solltest du das bei der Planung ansprechen. 

Sei gerüstet für noch mehr Fragen von deinem Team! Hier gelangst du direkt zu unserem FAQ rund ums Jobrad. 

Vom Geld mal abgesehen: Warum lohnt sich der Umstieg aufs Jobrad?

Die Vorteile liegen auf der Hand:

Statt mit dem Auto im Stau zu stehen oder sich in überfüllten öffentlichen Verkehrsmitteln zu drängeln, kommen eure Radler:innen fit und munter im Büro an. Die Bewegung an der frischen Luft lässt Stress abfallen und die Birne auf Sendung gehen. Und nach Feierabend wird direkt noch eine Runde gedreht, statt auf der Couch zu chillen. Eure Mitarbeiter sind fitter, ausgeglichener und seltener krank. Das bedeutet weniger Ausfälle und mehr Wohlbefinden. 

Jobradfahren ist gesund - Obst auch

Und noch besser: Wenn man sich gut fühlt, steigt die Arbeitszufriedenheit und damit wahrscheinlich auch die Produktivität. Deshalb sollten Unternehmen ihre Mitarbeiter dazu ermutigen, öfter in die Pedale zu treten.

Außerdem gibt es natürlich noch andere Faktoren. Radfahren ist umweltfreundlich und gehört damit auf deine Agenda auf dem Weg zur nachhaltigen Agentur. 

Und wenn du es richtig gut machen willst, sorgst du für ausreichend gut gesicherte Abstellplätze sowie die Möglichkeit, sich bei der Arbeit umzuziehen und zu duschen. Damit zeigt deine Agentur, dass euch die Work-Life-Balance eurer Leute wichtig ist. Ja, das kostet Geld - dafür musst du aber auch weniger Geld für Pkw-Parkplätze in die Hand nehmen. 

Wie läuft ein Dienstradleasing ab?

Ihr seid euch einig geworden und wollt jetzt Nägel mit Köpfen machen? Prima! Dann kann der oder die Kollegin sich jetzt das Traumbike aussuchen. Parallel dazu bereitest du die Verträge vor. Ja, Mehrzahl, denn deine Agentur wird der Leasingnehmer. Deine Mitarbeitenden bekommen ihre Drahtesel lediglich zur dienstlichen und privaten Nutzung überlassen. Daher braucht ihr sowohl eine Leasing- als auch einen Überlassungsvertrag. 

Wo schließe ich den Leasingvertrag ab?

Dafür gibt es mittlerweile einige Anbieter, die sich auf Diensträder spezialisiert haben. Am bekanntesten ist sicherlich JobRad. Weitere Anbieter sind beispielsweise eurorad, lease a bike oder mein-dienstrad.de. Auf den Websites findest du auch passende Rechner, mit denen du die monatliche Rate kalkulierst. Und: Dort kannst du auch nach teilnehmenden Fahrradgeschäften suchen. Ganz sicher gibt es auch eins in deiner Nähe!

Ein zur Unterschrift vorbereiteter Vertrag mit einem Textmarker

Was gehört in den Überlassungsvertrag?

Alle Rechte und Pflichten der Dienstradnutzenden im Umgang mit dem Leasing-Fahrrad. Dazu gehören zum Beispiel die Fahrraddaten, die monatliche Nutzungsrate, die Angaben, ob es sich um eine Gehaltsumwandlung oder ein Extra handelt, sowie die Bedingungen, wenn sich etwas an eurem Arbeitsverhältnis in den drei Jahren der Laufzeit etwas ändert. Auch, was mit dem Rad nach Ablauf der Leasingzeit passiert, kann hier festgehalten werden. Die Abwicklung übernimmt aber in der Regel der Leasinggeber. 

Mit Jobradleasing kennen wir uns aus - wir haben das Modell schon für viele Agenturen erfolgreich umgesetzt. 

Sprich uns also gern darauf an, wenn du Unterstützung brauchst. Wir beantworten deine Fragen und statten unsere Kund:innen auch mit dem entsprechenden Vertragswerk aus.

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FAQ: Die wichtigsten Fragen rund ums Jobrad - und die Antworten darauf

Welche Fahrräder eignen sich für das Jobradleasing?

Im Grunde kann jedes Rad ein Jobrad sein. Ob Renn- oder Hollandrad, Trecking- oder Mountainbike, Lasten- oder Liegefahrrad ist dabei egal. Nur bei E-Bikes gibt es etwas zu beachten: Ab einer Tretunterstützung über 25 km/h gelten andere Konditionen. S-Pedelecs mit einer höheren Leistung gelten dann sogar schon als Kleinkraftrad und eignen sich in der Regel nicht.

Wie lange läuft ein Dienstradleasing?

Die Laufzeiten betragen üblicherweise 36 Monate, also drei Jahre. 

Kann das Dienstrad bei jedem Händler gekauft werden?

Nein, es muss ein Händler sein, der mit dem Leasingunternehmen zusammenarbeitet. Die Anbieter haben aber meistens ein großes Netzwerk. Da findet sich garantiert eine Lösung!

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Muss das Jobrad von der Stange sein?

Nein, die Mitarbeitenden können es auch nach ihren Wünschen pimpen. Sprich: Anderer Sattel, Lenker, Klingel & Co. können individuell konfiguriert werden. Das fällt dann unter “leasingfähiges Zubehör”. Bedingung ist jedoch, dass das zusammen mit dem Kauf bei ein und demselben Fahrradladen geschieht. Danach kann nichts mehr geändert werden (bzw. muss dann auf eigene Kappe gehen. Dann muss das Rad nach Ablauf des Leasingvertrags aber auch wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt werden.)

Was passiert mit dem Rad nach Auslaufen des Leasingvertrags?

Deine Mitarbeitenden können es dann entweder zurückgeben oder es kaufen. Dafür wird ein pauschaler Restwert von 10 Prozent des Kaufpreises angesetzt. Tatsächlich ist das Rad aber deutlich mehr wert, nämlich etwa die Hälfte von dem, was es gekostet hat. Aus der Differenz von 40 Prozent kann also wieder ein geldwerter Vorteil entstehen, der versteuert werden muss.  

Was passiert, wenn das Arbeitsverhältnis gekündigt wird? 

Hier gibt es drei Optionen, die ihr individuell klären solltet:

  • du lässt den Vertrag auf eine:n andere:n Kolleg:in umschreiben
  • du oder die ausscheidende Person kauft das Rad aus dem Vertrag 
  • die ausscheidende Person nimmt den Vertrag quasi mit, so dass nur eine Umschreibung auf das nächste Unternehmen erfolgen muss. Dafür muss die neue Firma jedoch mit dem gleichen Leasingpartner zusammenarbeiten, also unbedingt vorher abchecken!

Was passiert bei Elternzeit oder Krankheit?

Wenn Mitarbeitende in Elternzeit gehen oder Krankengeld beziehen, pendeln sie zwar nicht mehr zur Arbeit - angestellt bleiben sie aber.  Du musst als Agentur also weiterhin für die Leasing-Raten aufkommen, obwohl du ihnen gerade gar kein Gehalt zahlst. Ein Urteil aus 2023 besagt aber, dass du dazu berechtigt bist, die Raten wieder einzufordern, wenn der Eltern- oder Krankengeldbezug endet. 

Muss der Arbeitsweg versteuert werden?

Jein. Bei “normalen” Fahrrädern nicht. Bei E-Bikes mit einer Motorunterstützung über 25 km/h hingegen muss für den Weg zur Arbeit und zurück ein Aufschlag von 0,03 Prozent pro Entfernungskilometer versteuert werden.

Beim Dienstwagen muss ein Fahrtenbuch geführt werden - gilt das beim Jobrad auch?

Nein, das wäre wohl auch zu kompliziert. Diese Regelung entfällt bei Diensträdern.

Kann ich die Entfernungspauschale in meiner Steuererklärung geltend machen?

Ja. Wie bei einem Firmenwagen gibt es die sogenannte Pendlerpauschale auch für Radfahrer:innen. Sie liegt bei 0,30 Euro für jeweils die ersten 20 Kilometer und bei 0,38 Euro ab dem 21. Kilometer. Für die einfache Wegstrecke pro Arbeitstag, versteht sich. Dabei gilt ein jährlicher Höchstbetrag von 4.500 Euro. (Stand: Juni 2024)

Tipp: Mit einem kostenlosen Onlinerechner ermittelst du die Höhe der Pendlerpauschale im Handumdrehen.

Lohnt sich ein Jobrad auch im Minijob?

Nicht wirklich, denn der Steuervorteil bei der Gehaltsumwandlung entfällt. In der Regel gilt: Je höher das Einkommen und je teurer das Rad ist, desto größer ist das Einsparpotenzial. 

Dürfen Partner:innen das Jobrad benutzen?

Ja! Muss sie oder er aber eigentlich gar nicht, denn Mitarbeitende können auch zwei Diensträder bekommen. Ganz egal, ob und wo die bessere Hälfte arbeitet. 

Überzeugt? Worauf wartest du noch? Sattele um aufs Jobrad - gern unterstützen wir dich dabei!

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