Zahlreiche Unternehmen beteiligen sich an den Kosten für öffentliche Verkehrsmittel für ihre Mitarbeiter:innen. Nun fallen in den Monaten Juni, Juli und August 2022 durch die temporäre Einführung des 9-Euro-Tickets deutlich geringere Kosten an. Wann und wie verrechnest du die Differenz als Arbeitgeber:in?
9 Euro im Monat für die Nutzung des bundesweiten Nahverkehrs? Was geradezu paradiesisch klingt, wird nun tatsächlich Wirklichkeit. Das jüngst verabschiedete Energie-Entlastungsgesetz, mit dem die Bundesregierung auf die heftigen Preiserhöhungen reagiert, macht’s möglich. Der Verkauf der 9-Euro-Tickets lief entsprechend gut an: Allein bei der Deutschen Bahn wurden innerhalb der ersten Stunden 200.000 Fahrscheine verkauft. Die Berliner und Hamburger Verkehrsbetriebe melden jeweils rund 130.000 verkaufte 9-Euro-Tickets am ersten Verkaufswochenende.
Und das sind nur die Individualtickets. Hinzu kommt die große Anzahl von Abo-Kund:innen, die bei der Kostensenkung natürlich auch berücksichtigt werden.
Egal, ob Abo oder Einzelticket: Wenn du als Arbeitgeber:in dein Team bezuschusst, verändert die Einführung des 9-Euro-Tickets unter Umständen den Abrechnungsmodus. Hier kommt es darauf an, wie deine Bezuschussung aussieht. Wir haben einige Szenarien für dich vorbereitet:
9-Euro-Ticket in Kombination mit dem Fahrtkostenzuschuss
Ein Fahrtkostenzuschuss ist ein gängiges Mittel, um Angestellte zu entlasten, und zwar unabhängig vom Verkehrsmittel, das sie nutzen. Wenn ihr euch also auf einen monatlichen Fahrtkostenzuschuss geeinigt habt, ändert sich für dich nichts. Du zahlst den einfach weiter. Sollte dein:e Mitarbeiter:in ein Monats- oder Jahresticket haben, rechnet sie oder er ohnehin direkt mit dem Verkehrsverbund ab – und der berücksichtigt die geringeren Kosten automatisch. Wann und wie, obliegt dem Verbund, aber da ist jedenfalls kein Dazutun erforderlich.
„Moment mal“, denkst du jetzt – „wir schießen jeden Monat 30 Euro zu, das liegt doch deutlich über den 9 Euro, die tatsächlich anfallen!“. Das spielt aber zunächst keine Rolle. Denn: Die Werte sind über das gesamte Jahr zu sehen. Das gleicht sich in der Regel nach dem Aktionszeitraum wieder aus, denn die normalen Ticketpreise liegen da teilweise deutlich über dem Zuschuss. Zum Jahresende wird dann aber doch ein Kassensturz erforderlich:
Als Agentur müsst ihr sicher stellen, dass die im Gesamtjahr erhaltenen Fahrtkostenzuschüsse nicht den Wert aller genutzten Tickets überschreitet.
9-Euro-Ticket in Kombination mit einem Jobticket
Wenn viele aus dem Team öffentliche Verkehrsmittel nutzen, ist das sogenannte Jobticket häufig eine gute Wahl. Das ist im Grunde eine normale Monats- oder Jahreskarte, auf die ein Mengenrabatt gewährt wird. Dadurch ist sie günstiger und kann zudem von den Arbeitnehmer:innen von der Steuer abgesetzt werden. Um diesen Sonderpreis zu bekommen, ist aber eine Mindestanzahl von Nutzer:innen erforderlich.
Bei der Abrechnung gibt es unterschiedliche Modelle, die dementsprechend von Juni bis August 2022 andere Anforderungen an die Abrechnung haben.
Fall 1: Abrechnung über Arbeitgeber:innen
In diesem Fall rechnet das Verkehrsunternehmen mit euch als Agentur ab, und ihr zieht den Betrag komplett oder anteilig vom monatlichen Gehalt ab. Im 9-Euro-Ticket-Zeitraum dann natürlich auch nur 9 Euro. Denn mehr bucht ja auch der Verkehrsverbund nicht bei euch ab.
Fall 2: Abrechnung über Arbeitnehmer:innen
Manchmal läuft so ein Jobticket auch direkt über das Konto der Mitarbeitenden. Dann wird auch die Differenz zwischen Verkehrsverbund und Teammitglied abgewickelt. Ihr zahlt zusätzlich zur Vergünstigung noch einen Zuschuss? Dann zahlt den bitte in unveränderter Höhe weiter, siehe unsere Ausführungen zum Fahrtkostenzuschuss.
9-Euro-Ticket in Kombination mit einem Mobilitätsbudget
Ein anderer, cleverer Weg zur Bezuschussung ist das Mobilitätsbudget. Kennt ihr das überhaupt? Hier bekommen Mitarbeiter:innen eine monatliche Summe zur Verfügung gestellt, die sie je nach Bedarf nutzen können. Einige wenden sie für öffentliche Verkehrsmittel auf, andere nutzen Leihfahrräder, eScooter oder Car-Sharing. Und weil’s nicht von vornherein festgelegt ist, kann das je nach Lust, Laune oder Wetter variieren. Eine ziemlich clevere Idee.
Im Grunde handelt es sich dabei aber auch „nur“ um einen Fahrkostenzuschuss. Nur eben um einen flexiblen. Deshalb noch einmal: Im Zusammenhang mit dem 9-Euro-Ticket ändert sich an der Höhe des Zuschusses erst mal nix, den lasst ihr als Agentur einfach erst einmal so laufen. Aber schön zum Jahresende auf Wiedervorlage legen, gell?
Wie profitieren Mitarbeitende, die mit dem Auto zur Arbeit kommen?
Nun kommt ja nicht jeder mit Bus, Bahn oder Tram ins Büro. Gerade Teamitglieder, die einen längeren Anfahrtsweg haben, nutzen dafür häufig ihr Auto, insbesondere, wenn sie in der Peripherie wohnen.
Dennoch gehen sie nicht leer aus. Wenn sie einen Fahrtkostenzuschuss erhalten, gelten die gleichen Bestimmungen wie oben: Er wird in unveränderter Höhe gezahlt.
Doch selbst, wenn kein Zuschuss vereinbart wurde, haben sie Vorteile durch das Energie-Entlastungspaket. Denn im gleichen Zeitraum, in dem das 9-Euro-Ticket gilt, wird die Energiesteuer auf Kraftstoffe gesenkt. Sie wird dann auf dem Niveau des europäischen Mindestmaßes liegen. Die Reduzierung des Steuersatzes hängt von der Art des Kraftstoffs ab:
- Benzin: minus 29,55 Cent pro Liter
- Diesel: minus 14,04 Cent pro Liter
- Erdgas (CNG/LNG): minus 4,54 Euro/Megawattstunde entsprechend 6,16 Cent pro Kilogramm und
- Flüssiggas (LPG): minus 238,94 Euro/1.000 Kilogramm entsprechend 12,66 Cent pro Liter
Wohlgemerkt: Das ist nicht die Ersparnis pro Liter, sondern die Reduzierung des Steuersatzes. Um wirklich davon zu profitieren, müssen also auch die Tankstellen mitspielen und diese Preisvorteile an die Verbraucher:innen weitergeben. Wir hoffen aber sehr darauf, dass das hinreichend überprüft wird!
Entfernungspauschale wird rückwirkend erhöht
Menschen, die mehr als 20 Kilometer Arbeitsweg pro Tag haben, profitieren außerdem von einer erhöhten Pendlerpauschale. Statt 35 Cent pro vollem gefahrenen Kilometer gelten jetzt 38 Cent.
Die Erhöhung sollte eigentlich erst 2024 kommen, wurde jetzt aber vorgezogen und gilt nun rückwirkend zum 1. Januar 2022. Das hat jetzt nichts mit dem Energie-Entlastungsgesetz zu tun, sondern geht auf das im Mai 2022 verabschiedete Steuerentlastungsgesetz zurück.
Aber hey, woher die Entlastung auch kommt, sollte uns egal sein – wichtig ist, dass es eine gibt! Oder nicht?
Alles Fragen rund ums 9-Euro-Ticket geklärt? Wenn nicht: Sprecht uns an!