Mama, Papa, Job: Das solltest du über Mutterschutz und Elternzeit wissen

Wie viele Frauen arbeiten in deiner Agentur? Mehr als drei? Das wäre in unserer Branche jedenfalls nicht ungewöhnlich. Immerhin sind rund 60 Prozent aller Angestellten in der Agenturbranche weiblich, so die GWA Diversity Studie 2021. Doch selbst, wenn ihr derzeit eine reine Männerbude seid, ist es wichtig, dass du mit den Grundsätzen zum Thema Mutterschutz und Elternzeit vertraut bist.

Denn als Arbeitgeber*in hast du bereits bestimmte Pflichten, bevor die erste Mitarbeiterin eingestellt wird, geschweige denn ihre Schwangerschaft bekannt gibt. Abgesehen davon können schließlich auch Väter die Elternzeit nutzen. Wir haben die wichtigsten Facts rund um Elternzeit und Mutterschutz für euch zusammengefasst – inklusive einer praktischen Checkliste zum Herunterladen.

„Ich muss dir was sagen“ – Personalverantwortliche wissen meistens schon, was gleich kommt, wenn Mitarbeiterinnen das Gespräch mit diesem Satz eröffnen. Ein Baby ist unterwegs! Das ist vor allem ein Grund zur Freude. Erste To Do auf der Liste also: Gratulieren.

Weitere To Dos lassen allerdings nicht lange auf sich warten. Es liegt in deiner Verantwortung, die gesetzlichen Vorgaben zum Gesundheitsschutz, Kün­digungsschutz und Leistungsrecht zu beachten und umzusetzen.

Ohne Gefährdungsbeurteilung wird’s gefährlich

Die dringlichste Aufgabe gehst du am besten diese Woche noch an. Oder habt ihr bereits eine Mutterschutzgefährdungsbeurteilung durchgeführt? Siehste. Das muss jedes Unternehmen tun, das auch nur eine*n Angestellte*n hat. Unabhängig davon, ob schwangere oder stillende Frauen beschäftigt werden oder überhaupt einmal eine Frau eingestellt wird.

Diese Pflicht einer Mutterschutzgefährdungsbeurteilung gilt auch für Firmen, in denen nur Männer arbeiten! Bei Verstößen können Bußgelder bis zu 5.000 Euro aufgerufen werden.

Bei einer solchen Gefährdungsbeurteilung nach Mutterschutzgesetz (MuSchG) wird jede Tätigkeit bzw. jeder Arbeitsplatz nach seinen Risiken für Schwangere oder Stillende geprüft. Sind Schutzmaßnahmen erforderlich? Müssen Arbeitsbedingungen umgestaltet werden? Wenn das nicht möglich ist, kommt es im schlimmsten Fall zu einem Beschäftigungsverbot. Das kann befristet sein oder auch gelten, bis die Schwangere in Mutterschutz geht. Es kann sich auch auf die Arbeitszeit oder bestimmte Aufgaben beziehen. Gehalt müsst ihr dennoch voll zahlen. Allerdings könnt ihr Euch den Betrag sowie eure anteiligen Sozialversicherungsbeiträge im Nachhinein von der Krankenkasse zurück holen.  

Nun ist das Arbeiten mit Gefahrstoffen in der Agenturwelt nicht sonderlich verbreitet. Dennoch können die Arbeitszeiten eine Herausforderung darstellen. Dazu kommt weiter unten mehr. Wenn ihr unsicher seid, wie eine solche Beurteilung funktioniert, bindet Fachkräfte für Arbeitssicherheit ein. Wir unterstützen euch gern bei der Suche, schreibt uns einfach eine E-Mail an hello@summarum.com

Ihr habt bereits eine Mutterschutzgefährdungsbeurteilung durchgeführt? Dann checkt bitte, ob sie auch Corona-Schutzmaßnahmen beinhaltet. Mehr Infos dazu gibt es auf der Seite vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Good news: Agenturnachwuchs unterwegs!

Nun ist es so weit: Eine deiner Mitarbeiterinnen ist schwanger und teilt es dir mit.

Als allererstes musst du jetzt die Schwangerschaft behördlich melden. Ja, das vergessen viele, die noch keine werdende Mutter im Team hatten. Doch tatsächlich sind Arbeitgeber*innen dazu gesetzlich verpflichtet. Welche Behörde in deinem Bundesland dafür zuständig ist, kannst du hier  nachlesen.

Erledigt? Super. Das war das einzige, was wirklich zeitkritisch ist. Alles andere haben wird in dieser Checkliste  zusammengestellt. Doch was gibt es generell zu bedenken, wenn du eine Schwangere oder Stillende im Team hast?

Ab sofort gilt Kündigungsschutz

Mütter sind ab Bekanntgabe ihrer Schwangerschaft bis zum Abschluss ihrer Elternzeit unkündbar. Das gleiche gilt für Väter in der Elternzeit. Es gibt nur wenige Ausnahmen, darunter eine Insolvenz, eine teilweise Schließung oder schweres Fehlverhalten.

Wie lange dauert der Mutterschutz?

Der Mutterschutz an sich beginnt unmittelbar, nachdem deine Mitarbeiterin dir ihre Schwangerschaft gemeldet hat. Umgangssprachlich meinen wir mit „in Mutterschutz gehen“ jedoch meistens die Zeit, in der die werdende bzw. frischgebackene Mama nicht arbeitet. Also die Schutzfrist, die jeder Mutter zusteht.

Die Schutzfrist beträgt

  • sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin
  • acht Wochen nach der Geburt
  • Ausnahme: Wenn deine Mitarbeiterin ein Frühchen, Mehrlinge oder ein Kind mit Behinderungen zur Welt gebracht hat, verlängert sich die Schutzfrist auf zwölf Wochen

Die Schutzzeit vor der Geburt ist übrigens optional. Wenn deine Mitarbeiterin sich fit fühlt und weiter arbeiten will, kann sie das tun. An den Wochen nach der Entbindung gibt es allerdings nichts zu rütteln. In der Zeit darf sie nicht arbeiten. Danach kann sie aber umgehend wieder anfangen – oder eben in Elternzeit gehen. Dazu kommen wir gleich noch.

Welches Gehalt wird während des Mutterschutzes gezahlt?

Natürlich hat eine (werdende) Mutter Anspruch auf ihr Gehalt – auch im Mutterschutz. Während der Schutzzeiten läuft die Bezahlung allerdings etwas anders, denn dann besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld, das von der Krankenkasse bezahlt wird. Die Höhe ist auf 13 Euro pro Kalendertag festgelegt. Dein Unternehmen zahlt dann dazu einen Zuschuss, damit unter dem Strich das volle Nettogehalt ausgezahlt wird. Ganz wichtig:

Der Mutterschaftsgeldzuschuss der Arbeitgeber*in wird zu 100 Prozent zurückerstattet. Also nicht vergessen, das bei der Krankenkasse zu beantragen!

Auch die Anteile zur gesetzlichen Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden erstattet.

Was ist mit Urlaub im Mutterschutz?

Die Urlaubsansprüche laufen ganz normal weiter. Das ist auch während der Schutzfristen oder eines eventuellen Beschäftigungsverbotes nicht anders. Wenn die Mitarbeiterin nicht alle Urlaubstage vorher genommen hat, kann sie das nachholen. Die Resturlaubstage verfallen nicht.

Aufgepasst bei Überstunden im Mutterschutz!

Der Schutz von Mutter und Kind hat höchste Priorität. Dazu gehört auch das Einhalten von festen Arbeitszeiten. Wenn Jobs zwischen 20 und 22 Uhr anstehen, muss deine Mitarbeiterin dem zustimmen. Das ist in der Agenturbranche gar nicht so selten; kurz vor Deadlines, zur Vorbereitung von Pitches oder auch bei Events geht es ja oft in den Abend hinein. Das gleiche gilt für Sonn- und Feiertage. Eine Beschäftigung zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens ist bis auf wenige Einzelfälle, die dann auch behördlich genehmigt werden müssen, verboten.

Außerdem müsst ihr eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden gewähren.

Wenn so was nicht eingehalten werden kann, sind wir schnell wieder beim Beschäftigungsverbot, siehe oben.

Gelten für Schwangere in Teilzeit andere Regeln?

Nein. Das Mutterschutzgesetz gilt für alle erwerbstätigen Frauen, ob in Vollzeit, Teilzeit oder Minijob. Auch bei einem befristeten Beschäftigungsverhältnis kommt es zum Tragen. Seine Laufzeit wird dadurch nicht verändert – wenn das Vertragsende in die Schutzfrist oder Elternzeit fällt, bleibt es bei der Befristung.  Auch Praktikantinnen, Schülerinnen oder Studentinnen genießen den Schutz des Gesetzes. Andere Regeln gelten jedoch Selbstständige und Geschäftsführerinnen juristischer Personen oder Gesellschaften, die nicht überwiegend auch als Beschäftigte tätig sind. 

Wie funktioniert das mit der Elternzeit?

Eltern haben das Anrecht auf insgesamt 36 Monate bezahlte Elternzeit. Das Wort „Eltern“ drückt es schon aus: Das gilt für Mütter ebenso wie für Väter.

Viele Eltern wechseln sich heutzutage ab. Die Elternzeit kann aber auch ganz oder auch zeitweise gemeinsam verbracht werden. Nur: Mehr Zeit wird es nicht. Es bleibt bei maximal 36 Monaten, egal, wie die Zeit aufgeteilt wird.

Was viele nicht wissen: Das Recht auf Elternzeit gilt innerhalb der ersten acht Lebensjahre des Kindes. Denkbar ist es also durchaus, zunächst nur ein Jahr zuhause zu bleiben, und dann später noch einmal gemeinsam auf eine Reise aufzubrechen. Beispielsweise bevor der Nachwuchs eingeschult wird. Das mit dem einen Jahr muss in dem Fall aber so sein, denn bei einer solchen Regelung müssen zwölf Monate bis zum 3. Geburtstag des Kindes genommen werden.

Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich eingereicht werden. Wenn die restliche Zeit erst nach dem dritten Lebensjahr des Kindes genommen wird, beträgt die Frist 13 Wochen.

Was ist mit Urlaub in der Elternzeit?

Während der Elternzeit musst du als Arbeitgeber*in keinen Urlaub gewähren. Für jeden vollen Kalendermonat, den Mama oder Papa in Elternzeit ist, kannst Du den Urlaubsanspruch um ein Zwölftel kürzen. Aber wie gesagt: für jeden vollen Monat. Wenn es nur ein Teil ist, bleibt der Anspruch bestehen.

Kann ich als Arbeitgeber*in die Elternzeit ablehnen?

Nein! Als Unternehmen seid ihr verpflichtet, dem Wunsch nach Elternzeit nachzukommen. Ihr könnt das also nicht ablehnen, selbst wenn gerade ein riesiger Auftrag ins Haus steht und ihr nicht wisst, wo hinten und vorne ist.  Ausnahme ist der oben geschilderte Fall, in dem die restliche Elternzeit erst nach den ersten drei Jahren genommen wird. Wenn es dringende betriebliche Gründe gibt, ist eine Ablehnung möglich.

Welches Gehalt wird während der Elternzeit gezahlt?

Das Elterngeld beträgt etwa 65 Prozent des letzten Nettoeinkommens. Der Höchstbetrag fürs Elterngeld liegt bei 1.800 Euro netto.

Zuverdienst während der Elternzeit – ja oder nein?

Bei vielen Familien kann es mit dem doch reduzierten Einkommen während der Elternzeit schon mal knapp werden. Deshalb die gute Nachricht: Ein Teilzeitjob ist auch in dieser Zeit möglich, und das bis zu 32 Stunden pro Woche. Übrigens nicht nur beim Unternehmen, bei denen Mama oder Papa angestellt sind, sondern durch aus auch bei anderen Arbeitgeber*innen.

Ein Grund mehr für ein familienfreundliches und gesundes Betriebsklima, in das jeder gern und schnell wieder zurückkehrt, nicht?

Lade dir unsere kostenlose Checkliste mit den wichtigsten To Dos im Zusammenhang mit Mutterschutz und Elternzeit herunter:

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