Ab in den Urlaub! Dein summarum-Guide für alles Wissenswerte rund um den Urlaubsanspruch deines Teams 

Ab in den Urlaub! Dein summarum-Guide für alles Wissenswerte rund um den Urlaubsanspruch deines Teams 

Für viele Berufstätige ist es die schönste Zeit des Jahres: Nein, wir sprechen nicht von Weihnachten, sondern vom Urlaub. In Deutschland ist der Anspruch auf Erholungszeit im Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) geregelt. Hier geht es nicht nur um die Anzahl der Tage, sondern auch darum, wie und wann sie eingesetzt werden können. Abschreckender Gesetzestitel? Wohl wahr. Aber die Inhalte sind wichtig für dich als Arbeitgeber:in. Unsere Zusammenfassung übersetzen sie dir klipp und klar.

1974 hat die Bundesregierung die Urlaubsansprüche von Berufstätigen gesetzlich verankert. Demnach hat jede:r Arbeitnehmer:in das Anrecht auf eine jährliche, bezahlte Erholungszeit. Dabei spielt es keine Rolle, in welchem Arbeitsverhältnis sie sich befinden; das Bundesurlaubsgesetz gilt für Angestellte, Arbeiter:innen oder Auszubildende gleichermaßen. Auch, ob es sich um eine Voll- oder Teilzeitstelle, einen Mini- oder Midijob handelt, ist egal. Der Anspruch besteht für alle. Nur die Zahl der Tage unterscheidet sich. 

Wie viele Urlaubstage stehen Angestellten zu?

Der gesetzliche Mindesturlaub liegt derzeit bei 24 Werktagen pro Jahr. Werktage sind alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind – sprich: sechs in der Woche.  Ja, du liest richtig: Auch wenn in der Agenturbranche samstags regulär nicht gearbeitet wird, zählt der Sonnabend durchaus als Werktag. Bei einer Fünf-Tage-Woche beträgt der Urlaubsanspruch offiziell also entsprechend 20 Tage. Deshalb ist es häufig einfacher, nicht in Urlaubstagen, sondern in Urlaubswochen zu rechnen. Bei einer Fünf-Tage-Woche, die ja die meisten Angestellten in Deutschland haben, sind es dann halt vier Wochen Mindesturlaub pro Jahr. 

Gibt es einen Anspruch auf eine Erhöhung, je nach Alter oder Betriebszugehörigkeit?

Nein, diesen Anspruch gibt es gesetzlich nicht. Dennoch wird es natürlich häufig so gehandhabt. Als Arbeitgeber:in darfst du ja mehr Urlaub gewähren, nur eben nicht weniger. In Zeiten des Fachkräftemangels bieten sich Extratage sogar als wichtiges Benefit an, um mit mehr als nur dem Mindestanspruch um die Ecke zu biegen. Mehr Urlaubstage zu gewähren, ist außerdem auch ein super Weg, um mehr oder weniger indirekt eine Gehaltserhöhung umzusetzen. 

Dabei aber nur nach Alter zu gehen, ist der falsche Weg. Tatsächlich ist es so, dass manche Tarifverbände dafür sogar einen auf den Deckel bekommen haben. Im öffentlichen Dienst beispielsweise wird im Tarifvertrag eine staffelweise, ans Alter gekoppelte Erhöhung auf bis zu 30 Urlaubstage im Jahr festgelegt. Doch Achtung: Das Bundesarbeitsgericht erklärte diese Klausel bereits 2012 als unwirksam. Die Begründung: Sie verstößt gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Niemand darf wegen seines Alters anders behandelt werden. 

Welche Auswirkungen hat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auf den Bewerbungsprozess? Lies unsere Zusammenfassung und vermeide Fehler und eventuelle Klagen!

Wie errechnet sich der Urlaubsanspruch bei Teilzeitkräften? 

Alter, Geschlecht, ethnische Herkunft, Religion oder sexuelle Identität dürfen den Urlaubsanspruch also nicht verändern – wohl aber die Anzahl der gearbeiteten Tage. Bei Teilzeitkräften kann die Anzahl der Urlaubstage nämlich tatsächlich abweichen. Denn beim Mindestanspruch geht es nicht um die Anzahl der Stunden, die gearbeitet wird, sondern um die Anzahl der Tage. Wenn deine Teilzeitkraft fünf Tage in der Woche jeweils vier Stunden arbeitet, hat sie den vollen Anspruch. Arbeitet sie jedoch nur drei Tage, verringern sich die bezahlten Urlaubstage, die ihr zustehen, auf zwölf. Um den Anspruch auszurechnen, gibt es eine relativ einfache Formel:

Urlaubstage pro Jahr / Wochenarbeitstage x tatsächliche Arbeitstage in der Woche = Urlaubsanspruch bei Teilzeit

Dafür muss sie aber natürlich auch nur für die Tage Urlaub einreichen, an denen sie tatsächlich gearbeitet hätte. Für den zweiwöchigen Sommerurlaub gehen für sie also anteilig ebenso viele Urlaubstage drauf wie für den in Vollzeit beschäftigen Kollegen. Oder für die Minijobberin, die nur eine Stunde pro Tag arbeitet – dafür aber an fünf Tagen in der Woche kommt. 

Ob Vollzeit oder Teilzeit: Jedes Teammitglied hat einen Anspruch auf Urlaub

Ab wann besteht Urlaubsanspruch?

Im Grunde hat jede:r Angestellte ab dem Ende des ersten Arbeitsmonats Anrecht auf Urlaub – aber natürlich nur anteilig. Der volle Urlaubsanspruch wird erst nach sechs Monaten erworben. Bis dahin gilt eine anteilige Regelung, nämlich von einem Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden voll gearbeiteten Monat. Das gilt auch, wenn euch ein Teammitglied schon nach drei Monaten wieder verlässt. Auch dann hat es Anrecht auf seinen anteiligen Urlaubsanspruch. 

Neben dem gesetzlichen Urlaub gibt es auch noch den Anspruch auf Sonderurlaub. Hier haben wir die wichtigsten Anlässe dafür zusammengestellt.

Muss ich den Urlaub genehmigen, wie mein Teammitglied ihn einreicht?

Jein. Gesetzlich geregelt ist durchaus, dass die Urlaubswünsche zu berücksichtigen sind. Bei betrieblichen Gründen, wenn jedoch schon jemand anders zu der Zeit im Urlaub ist oder einfach zu viel los ist, kannst du auch ablehnen. Wie immer hilft Reden hier aber ungemein. Schmettere den Urlaubsantrag nicht einfach ab, sondern versucht irgendwie, eine einvernehmliche Regelung zu treffen. Übrigens: Wenn der Urlaub im Anschluss an eine Kur oder sonstigen medizinischen Vorsorge beantragt wird, musst du ihm stattgeben. 

Muss der Urlaub eine bestimmte Dauer haben?

Wir kennen das selber von uns: Manchmal braucht es länger, um sich zu erholen, als nur ein langes Wochenende. Der Gesetzgeber sagt also ausdrücklich, dass mindestens ein Urlaub zwölf aufeinander folgende Werktage umfassen muss. Allein schon der Gedanke, so lange auf jemanden verzichten zu müssen, treibt dir die Schweißperlen auf die Stirn? Sieh es von der anderen Seite. Du willst deine Kollegin oder deinen Mitarbeiter doch mit seiner vollen Kraft haben, oder? Dann lass es auch zu, dass sie oder er sich ausgiebig erholen. Organisiert lieber Prozesse anders, so dass die Abwesenheit locker überbrückt werden kann. 

Muss ich Urlaubsgeld zahlen?

Nein, das musst du nicht. Aber du darfst es 😉 Niemand wird zu einem 13. oder 14. Gehalt nein sagen. 

Können Urlaubstage auch ins nächste Jahr mitgenommen werden?

Eigentlich nicht. Eigentlich müssen alle Tage im Kalenderjahr eingereicht und genommen werden. Soo viele sind es ja nun auch nicht. Doch auch hier gibt es Ausnahmen von der Regel. Unter bestimmten Umständen kann der restliche Urlaubsanspruch auch ins nächste Jahr übertragen werden. Beispielsweise, weil wirklich durchgehend zu viel zu tun war. Oder weil dein Teammitglied anderweitig ausgefallen ist und der Rest des Jahres zu kurz ist, um alle verbleibenden Urlaubstage zu nehmen, Dann muss der Urlaub aber auch wirklich bis Ende März genommen werden. Nicht nur beantragt, sondern auch genommen. Sonst verfällt er. 

Sonderfall I: Urlaubsregelung bei Jugendlichen

Anders als bei Erwachsenen richtet sich der Urlaubsanspruch bei Minderjährigen durchaus nach ihrem Alter. Denn sie unterliegen zusätzlich auch dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Ihr Urlaubsanspruch beträgt jährlich

  • mindestens 30 Werktage, wenn Minderjährige zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 16 Jahre alt sind,
  • mindestens 27 Werktage, wenn Minderjährige zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 17 Jahre alt sind,
  • mindestens 25 Werktage, wenn Minderjährige zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 18 Jahre alt sind.

Sonderfall II: Extra-Urlaubsanspruch für Schwerbehinderte

Menschen, deren körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigung einen Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent beträgt, haben Anspruch auf fünf Tage Sonderurlaub pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche. Und das übrigens ab dem Zeitpunkt der Feststellung durch das Versorgungsamt. Da die Prüfung schon mal dauern kann, gilt der Anspruch rückwirkend ab Antragsstellung. Bei einer Sechs-Tage-Woche sind es sechs Tage, bei einer Vier-Tage-Woche entsprechend nur vier. 

Sonderfall III: Was hat es mit dem „menstrual leave“ auf sich?

Spanien hat im Mai 2022 Schlagzeilen gemacht, weil es als erstes europäisches Land ein „menstrual leave“ ermöglichen will. Menschen, die unter einer schmerzhaften Periode oder PMS leiden, erhalten zusätzliche Urlaubstage, die sie im Fall der Fälle dafür nutzen dürfen. 

Ganz neu ist die Thematik nicht: In Asien ist das schon gang und gäbe, Japan hat diese Regelung bereits seit 1947! Und auch in Indien, Taiwan, China oder Süd-Korea besteht die Möglichkeit. Genutzt wird sie allerdings eher selten. In Japan liegt die Quote unter einem Prozent. Das hat zum einen finanzielle Gründe – nicht in jedem Unternehmen ist die Lohnfortzahlung garantiert. Doch auch Scham und der Vorwurf einer falsch verstandenen Gleichberechtigung spielen eine Rolle. 

In der westlichen Welt monieren Feministinnen den Ansatz als patriarchalisch, als Entfernung von der Emanzipation und als Eingriff in die Privatsphäre, der leicht zu einer Stigmatisierung führen kann. Ein natürlicher Vorgang wie die Menstruation brauche keine Sonderbehandlung, sondern einen unverkrampfteren Umgang damit. 

Kontroverses Thema – wie steht ihr dazu? Sollte auch in Deutschland ein Menstruationsurlaub eingeführt werden? Wir freuen uns auf eure Meinung per Mail  oder als Kommentar.

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